Anträge Bundesstiftung Mutter und Kind - finanzielle Unterstützung bei einer Schwangerschaft

Frauen oder Paare/Familien, die über geringe finanzielle Mittel verfügen, können in der Beratungsstelle des Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Elmshorn einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Babyerstausstattung und Schwangerenbekleidung beantragen.

Voraussetzungen sind:

Sie müssen

  • Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben-
  • ein Schwangerschaftsattest/Mutterpass vorlegen
  • über ein geringes Einkommen verfügen oder Sozialleistungen (ALG II, Wohngeld, Kinderzuschlag) beziehen
  • den Antrag vor der Geburt stellen

 

ACHTUNT: CORONABEDINGT TERMINE NUR NACH TELEFONISCHER VEREINBARUNG 

 

Den Antrag können Sie stellen

  • in Elmshorn

dienstags von 10:00 bis 12:00 Uhr und

donnerstags von 14:00 bis 16:30 Uhr (*)

 

  • in Wedel

montags von 9:00 bis 11 Uhr

dienstags von 16:00 bis 17.30 Uhr (*)

In diesen Zeiten nehmen wir die Anträge an die Bundesstiftung Mutter und Kind (finanzielle Hilfe für Schwangere) an. Bitte bringen Sie etwas Zeit mit, da wir hierfür keine Termine vergeben.

Bundesstiftung Mutter und Kind: Antragsstellung und Beratung (https://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/)

 

(*) Änderungen der Sprechzeiten entnehmen Sie ggf. unserer Homepage

https://www.skf-elmshorn.de

 

Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Kiel Beratungsstelle Elmshorn

  • Feldstraße 24 A
  • 25335 Elmshorn

Auf einen Blick