Jugendhilfe im Strafverfahren (Juhis)

Die Jugendhilfe im Strafverfahren wird in der Regel von den Polizeistationen und den Staatsanwaltschaften über die Einleitung von Strafverfahren gegen junge Menschen in Kenntnis gesetzt. Im Anschluss versenden wir Beratungsangebote an die betroffenen Personen oder Familien um ihnen ein freiweilliges und kostenfreies Beratungsangebot anzubieten. Neben der Post die wir versenden, sind wir auch offen für Anfragen, sollten sich Fragen zu Strafverfahren gegen junge Menschen zwischen 14 bis 21 Jahren ergeben. 

Wir nehmen zudem an Gerichtsverhandlungen gegen junge Menschen vor jeglichen Gerichten teil und erarbeiten mit ihnen Lösungen um aus der Straffälligkeit zu entkommen und ein normales, straffreies Leben führen zu können.

Denken Sie bitte immer daran, dass wir im Rahmen des Sozialdatenschutzes arbeiten und nur Personen, die es direkt betrifft, oder deren Erziehungsberechtige Auskünfte erteilen. 

Sollten Sie Fragen zu unserem Angebot haben, rufen Sie uns gerne an und wir schauen gemeinsam, ob wir Ihnen behilflich sein können.

 

Jugendhilfe im Strafverfahren des Jugendamtes im Kreis Pinneberg

  • An der Klosterkoppel 15
  • 25436 Uetersen

Auf einen Blick