Schwangeren - und Schwangerschaftskonfliktberatung
Schwangerenberatung
Eine Schwangerschaft verändert das Leben. Sie löst unterschiedliche Gefühle aus und wirft viele Fragen auf. Wir informieren, begleiten und beraten Sie bei allen persönlichen Fragen rund um Familienplanung, Schwangerschaft und in den ersten 3 Lebensjahren Ihres Kindes.
Wenn Sie Fragen haben
- zu Ihrer Situation als Alleinerziehende
- zum Mutterschutz, Mutterschaftsgeld, Elterngeld und weiteren Leistungen
- zur Wohnsituation, Kinderbetreuung oder Ausbildungssituation
stehen wir Ihnen mit Rat und Hilfe zur Seite.
Neben der Beratung unterstützen wir Sie gerne bei Antragstellungen und bei der Geltendmachung von Ansprüchen.
Auch in belastenden Situationen unterstützen wir Sie gerne. Fehl- und Totgeburt oder ungewollte Kinderlosigkeit können so starke Emotionen auslösen, dass Sie in der Bewältigung Ihres Alltages beeinträchtigt sind. Eine mögliche Behinderung Ihres Kindes kann Fragen aufwerfen, ob Sie dieser Situation gewachsen sind.
Bundesstiftung Mutter und Kind
Manchmal löst eine Schwangerschaft eine besondere finanzielle Notlage aus oder macht eine schwierige Situation deutlich. Dann können Sie bei uns einen Antrag an die „Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ auf eine einmalige finanzielle Unterstützung stellen.
Diese Stiftung unterstützt Sie als werdende Mutter, auch wenn Sie keinen Anspruch auf gesetzliche Hilfen haben oder diese nicht ausreichen. Sie können zur Antragstellung auch ohne Termin in unsere offene Sprechstunde kommen.
Schwangerschaftskonfliktberatung
Viele Frauen und Paare freuen sich über eine Schwangerschaft, andere fühlen sich durch die neue Situation verunsichert oder überfordert, manchmal passt eine Schwangerschaft nicht in die aktuelle persönliche oder berufliche Situation.
Wenn Sie
- sich fragen, ob Sie der Verantwortung für ein Kind gewachsen sind
- sich unsicher sind, ob Ihre Partnerschaft tragfähig ist
- daran zweifeln, ob Sie Beruf und Familie miteinander vereinbaren können
- Ihrer Schwangerschaft ablehnend gegenüber stehen, unterstützen wir Sie in dem Prozess, eine für Sie verantwortbare Entscheidung zu treffen.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen nach der Beratung eine Bescheinigung nach §§ 5 und 6 SchKG aus.
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Kontakt & Ansprechpartner
Ansprechpartner
- Ellen Katzmann
- 04121 - 7 10 35